Der Traum vom eigenen Führerschein kann bereits mit 17 schon Wirklichkeit
werden. Dazu sind nur einige Kleinigkeiten zu beachten:- Anmeldung
mit 16,5 Jahren
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren deine Prüfbescheinigung
zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Bei Fahrten muss immer eine Begleitperson dabei sein
- Die Prüfbescheinigung ist bis max. 3 Monate nach Deinem 18. Lebensjahr
gültig. (Die Bescheinigung enthält die Namen der zur Begleitung vorgesehenen
Personen namentlich)
- Mit Deinem 18. Geburtstag entfällt die Auflage nur
in Begleitung ein Kraftfahrzeug zu führen und Du erhältst einen
EU-Führerschein von Deiner Führerscheinstelle (Bitte ca. 2 Wochen
vor Deinem Geburtstag bei Deiner Führerscheinstelle beantragen!)
Voraussetzung der Begleitpersonen:
- Die Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet
haben
- Sie müssen seit fünf Jahren ununterbrochen
im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) sein.
- Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung dürfen diese nicht
mehr als 3 Punkt in Flensburg haben
Weitere Informationen zum PKW-Führerschein findet Ihr
hier oder gerne auch
telefonisch unter:
0171/49 22 051